

Da das Schengen-Abkommen auch von Spanien angewendet wird, entfallen vielfach die Grenzkontrollen. Dennoch benötigt man für die Einreise einen gültigen Personalausweis oder einen, höchstens seit einem Jahr ungültigen Reisepass. Ein Visum ist für Staatsangehörige von EU-Ländern nicht erforderlich.
Kinder und Jugendliche
Deutsche Kinderausweise werden in Spanien anerkannt. Unter 16-jährige können auch einreisen, wenn diese im Reisepass eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten eingetragen sind. Für Kinder ausgestellte Personalausweise berechtigen ebenfalls zur Einreise. Minderjährige, die allein nach Spanien reisen wollen, sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bei sich haben, möglichst in spanischer Übersetzung.
Allgemeine Reisehinweise
Um einen unbeschwerten Urlaub genießen zu können, sollten Sie sich vor Taschendiebstählen und Kleinkriminalität in Acht nehmen. Bewahren Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass, Flugticket etc.) an einem sicheren Ort auf.
Zollbestimmungen
Eingekaufte und mitgeführte Waren für den persönlichen Gebrauch unterliegen keinen Beschränkungen. Bei der Einreise nach Spanien können Artikel für den persönlichen bzw. familiären Gebrauch sowie Geschenke mitgeführt werden. Eine Beurteilung, ob bestimmte Waren aufgrund ihrer Menge bzw. Art als Handelsware betrachtet werden, erfolgt vor Ort an den Grenzübergängen. Für Tabakwaren und alkoholische Getränke gibt es Richtmengen, die nicht überschritten werden dürfen. So können beispielsweise Personen ab 18 Jahren derzeit 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak mitführen. Maximal 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol., mit weniger Alkoholgehalt bis 2 Liter sind erlaubt. Ferner dürfen höchstens 50 g Parfüm und 0,25 Liter Toilettenwasser mitgeführt werden.
Arbeiten auf Gran Canaria
Jeder Deutsche kann auf Gran Canaria eine berufliche Tätigkeit ausüben. Die vorherige Einholung eines Visums sowie einer Arbeitserlaubnis ist hierfür nicht notwendig. Wer allerdings länger als 3 Monate auf Gran Canaria leben und arbeiten möchte, muss sich beim spanischen Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnsitzes mit Vorlage des Reisepasses und des Nachweises eines Wohnsitzes in der Gemeinde anmelden. Ferner muss man sich in das zentrale Register der EU-Ausländer bei der zuständigen Behörde (Policia de Extranjeros) eintragen lassen. Gegen eine Gebühr erhalten Sie dort Ihre Bescheinigung über diese Eintragung sowie Ihre N.I.E. (Identifikationsnummer für Ausländer), die Sie u.a. benötigen, um sich bei sämtlichen spanischen Behörden anzumelden.
Medizinische Hinweise
Impfungen
Zu empfehlen ist es, den Impfausweis vor Reise zu kontrollieren und, wenn nötig, gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts noch fehlende Impfungen vor Reiseantritt vornehmen zu lassen. Zudem ist eine Impfung gegen Hepatitis A und B empfehlenswert.
Medizinische Versorgung
Alle, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, besitzen in akuten Fällen Anspruch auf Behandlung von Ärzten, Zahnärzten bzw. Personal von Krankenhäusern, die vom ausländischen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Empfehlenswert ist es ferner, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine bei Ihrer Krankenkasse erhältliche Ersatzbescheinigung stets bei sich zu haben. Zudem ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll, die auch Risiken einschließt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.
Apotheken, die sogenannten farmacias, erkennt man an einem grünen Kreuz. In den Arztzentren der Insel, den centros medicos, kann man sich in der Regel auf Deutsch oder Englisch verständigen.
Währung
Die Währung auf Gran Canaria ist der Euro.